Jetzt App installieren!

Für eine noch bessere Nutzungserfahrung gibt es eine App für Android-Geräte.

Verfügbarkeit.

Pressearbeit kostet Mut, Zeit und Ressourcen. Doch ohne Unterstützung – insbesondere durch Financiers und Werbetreibende – ist der Betrieb eines unabhängigen Dienstes nicht gesichert.

Spezialisierten Dienst bewahren – jetzt handeln.

...für Abgeordnete.

Der Pressedienst dokumentiert gemäß der Kapazitäten öffentlich angemeldete Versammlungen überall in Deutschland - vornehmlich in der Hauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn. So ergänzt laut-werden.de das demokratische Miteinander. Das Angebot nimmt keinen Einfluss, ist politisch unabhängig und unterlässt redaktionelle Auswahl.

Verstanden

X

Verfügbarkeit

Für den Betrieb ist der Dienst auf Zuwendungen angewiesen und fordert zu einem monetären Beitrag auf.

Diese Einblendung wird gemäß technischer Möglichkeit nach einer Unterstützung für vier Wochen in dem Programm ausgeblendet das zur Interaktion genutzt ist.

April 2026: 0.25%

Mehr erfahren

Impressum

Mitteilung

Zur rechtlichen und redaktionellen Praxis von laut-werden.de bei Versammlungsaufzeichnungen

Der unabhängige Pressedienst laut-werden.de dokumentiert regelmäßig öffentliche Versammlungen, Demonstrationen und politische Aktionen im Rahmen seines publizistischen Auftrags gemäß Artikel 5 Grundgesetz. In letzter Zeit wurden wiederholt Forderungen nach Unkenntlichmachung von Personen geäußert, die auf Aufzeichnungen sichtbar sind. Dazu ergeht hiermit grundsätzlich und allgemein wie folgt Stellung:

 

Pressefreiheit und Versammlungsdokumentation

Öffentliche Versammlungen sind per Definition Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ihre Beobachtung, Dokumentation und Veröffentlichung durch Pressevertreterinnen ist grundrechtlich geschützt – und zwar unabhängig von einer expliziten Zustimmung einzelner Teilnehmerinnen.

Die Rechtsprechung stellt klar:

Wer sich aktiv an einer öffentlichen Versammlung beteiligt, muss grundsätzlich damit rechnen, dabei wahrnehmbar dokumentiert zu werden – insbesondere natürlich, wenn es dabei um Ereignisse von gesellschaftlicher oder politischer Relevanz geht und sich an den öffentlichen Raum richten.

Dies betrifft auch Videoaufzeichnungen, Interviews, Fotos und Tonmitschnitte.

 

Zur Unkenntlichmachung von Personen

Eine generelle Verpflichtung zur Verpixelung besteht nicht. Vielmehr ist laut gängiger Rechtsprechung entscheidend:

Gemäß Kunsturheberrechts ist Landschaftsbild bestimmt durch Aufkommen einer Versammlung deren Aufzeichnung nach Grund- und Versammlungsgesetz erlaubt und Teilnehmer zum Beiwerk des Panorama reduziert. Dies gilt insbesondere wenn aktiv partizipiert wird. Solch Unterricht aus öffentlicher Quelle und das Verbreiten von Ton und Bild ist grundgesetzlich geschützt. Aus diesem Kontext ist bereits rein juristisch das Presserecht im Sinne öffentlichen Interesses übergeordnet.

laut-werden.de handelt in Einklang mit diesen Kriterien. Es wird grundsätzlich keine nachträgliche Verpixelung vorgenommen, da journalistische Arbeit auf geltendes Recht und verfassungsrechtlich geschützte Freiheiten stützen. Zudem gilt gleiche Pflicht und gleiche Bürde für alle - auch für den Pressedienst.

 

Hinweis an Kritiker*innen

Wir lehnen Drohungen oder Einschüchterungsversuche entschieden ab. Die Pressefreiheit gilt für alle – auch und gerade bei kontroversen Themen.

Wer sich an einem politischen Geschehen im öffentlichen Raum beteiligt, setzt ein beachtliches, ehrenwertes und sichtbares Zeichen. Dieses darf (und muss) in einer demokratischen Öffentlichkeit für alle Menschen sichtbar bleiben - auch jene, die den Pressedienst in Anspruch nehmen.

10.05.2025

Technische Information für Interessierte:
Ubuntu + Apache/NGINX, PHP, MySQL